Bereich kleingewerbliche und private Kunden
Einleitung
Diese Bedingungen regeln die Grundlagen der geschäftlichen
Beziehung zu unseren kleingewerblichen und privaten Kunden,
wenn und soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wird.
Vertragsgegenstand
Wir sind für unsere Kunden als Versicherungsmakler tätig.
Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung unserer Kunden bei
der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Wir erbringen
diese Dienstleistung in Unabhängigkeit von den Versicherern.
Unsere Leistungen
Unsere Dienstleistung erstreckt sich ausschließlich auf
den speziell beantragten Versicherungsschutz. Die Gesamtheit
aller Versicherungsverträge unseres Kunden ist nur dann
Gegenstand unserer Beauftragung, wenn dies schriftlich von uns
so bestätigt wurde.
Wir bieten unseren Kunden die Vermittlung von ausgesuchten Policen
bei bestimmten von uns für dieses Marktsegment ausgewählten
Versicherern. Sofern die Art des Risikos oder die Marktverhältnisse
es erfordern oder unsere Kunden es ausdrücklich wünschen,
vermitteln wir darüber hinaus Versicherungsschutz mit solchen
Versicherern, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
zugelassen sind, eine Niederlassung in Deutschland unterhalten
und in der Absicherung des speziellen Risikos besondere Erfahrungen
haben. An ausländische Versicherungsunternehmen ohne Niederlassung
in Deutschland, an Direktversicherer, an Versicherer, die eine
Nachschusspflicht vereinbaren und in der Absicherung des besonderen
Risikos wenig Erfahrung haben, vermitteln wir grundsätzlich
nicht. Falls unsere Kunden gleichwohl eine derartige Vermittlung
wünschen, wird hierüber eine besondere Vereinbarung
geschlossen. Zur Sicherstellung der Bonität der von uns
vermittelten Versicherer wird die Zahlungsfähigkeit dieser
Versicherer vom Willis Konzern an zentraler Stelle geprüft.
Wir bedienen uns dabei öffentlich zugänglicher Informationsquellen
und eigener Erkenntnisse. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden
diese Informationen gern zur Verfügung. Für die Bonität
der Versicherer übernehmen wir jedoch keine Gewähr.
Wir ermitteln für unsere Kunden das zu deckende Risiko
anhand der uns von unserem Kunden übermittelten Risikoinformationen.
Wenn die Besonderheiten des Risikos eine Besichtigung erfordern,
werden wir diese vornehmen oder nach vorheriger Verständigung
und Terminabsprache mit unserem Kunden oder dem Versicherer
gemeinsam durchführen. Wir weisen unsere Kunden darauf
hin, dass durch eine solche Besichtigung zusätzliche Kosten
entstehen können.
Nach der Ermittlung des Risikos konkretisieren wir den Versicherungsschutz,
der dann den so ermittelten Wünschen und Bedürfnissen
unserer Kunden entspricht.
Diesen Versicherungsbedarf decken wir bei bestimmten, im Voraus
für dieses Marktsegment ausgesuchten Versicherern ein.
Dies sind Versicherer, welche das Risiko dauerhaft optimal decken.
Bei der Auswertung der Versicherer berücksichtigen wir
insbesondere dessen fachliche Kompetenz, die bisherige Regulierungspraxis,
die Wahrscheinlichkeit von Schadensfallkündigungen und
die Solvenz.
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass ein Deckungsauftrag
noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch
den Versicherer bedarf.
Von unseren Kunden uns mitgeteilte Risikoänderungen führen
möglicherweise zur Anpassung des Versicherungsschutzes,
welcher durch uns veranlasst wird. Eine regelmäßige
Überprüfung der Risikosituation unserer Kunden durch
uns ist nicht Gegenstand unseres Auftrages.
Im Schadensfall unterstützen wir unsere Kunden bei der
Regulierung einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer
bis zur Entschädigung.
Ihre Mitwirkung
Unsere Kunden werden uns auf unsere Nachfrage hin alle für
die Vermittlung der gewünschten Versicherung erforderlichen
Daten, Informationen und Unterlagen zeitnah, wahrheitsgemäß
und vollständig bekannt geben. Tatsachen, die unsere Kunden
kennen und die für die Ermittlung des Risikos oder den
Abschluss der Versicherung für sie erkennbar relevant sind,
werden unsere Kunden uns unaufgefordert mitteilen.
Wenn die Besonderheiten des Risikos eine Besichtigung notwendig
machen, ermöglichen unsere Kunden diese Risikobesichtigung
und nehmen erforderlichenfalls nach vorheriger Verständigung
an der Besichtigung teil.
Damit die übersandten Dokumente dem Charakter des Risikos
auch tatsächlich entsprechen, bitten wir unsere Kunden,
alle durch uns geprüften und übermittelten Versicherungsdokumente
auf auffällige Abweichungen von dem ursprünglichen
Auftrag zusätzlich selbst zu überprüfen und uns
erkennbare Abweichungen so bald wie möglich mitzuteilen.
Alle für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen,
insbesondere Änderungen der Adresse, Änderung der
Tätigkeit, Auslandstätigkeit und Gefahrerhöhungen
werden unsere Kunden uns umgehend und unaufgefordert mitteilen.
Soweit der Versicherungsvertrag Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer vorsieht, sind unsere Kunden für die Einhaltung dieser Obliegenheiten, die Umsetzung von Schutzempfehlungen und die Einhaltung von gegenüber dem Versicherer bestehenden Fristen verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten, insbesondere die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Darstellung des Risikos und zur Zahlung der Prämie, die Nichtbeachtung von Schutzempfehlungen und die Versäumung von Fristen kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Unsere Kunden werden uns oder dem Versicherer einen etwaigen Schadenfall unverzüglich mitteilen, damit Ausschlussfristen des Versicherers nicht vers¨umt werden.
Vergütung
Wir erhalten eine Courtage in üblicher und von der Prämie
abhängiger Höhe. Die Courtage ist von dem Versicherer
als Teil seiner Erwerbs-, Abschluss- und Verwaltungskosten bereits
bei der Prämienkalkulation berücksichtigt worden und
wird mit der Prämie bezahlt. Unseren Kunden entstehen durch
unsere Einschaltung also keine zusätzlichen Kosten. Diese
können jedoch entstehen, wenn wir unseren Kunden auf deren
Wunsch bei der Risikoermittlung unterstützen oder auf Wunsch
unserer Kunden Verträge mit Direktversicherern oder anderen
Versicherern vermitteln, die uns selbst keine Vergütung
zahlen.
Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter
Höhe, sofern unsere Kunden Schadensersatzansprüche
geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung angelastet wird, ist unsere Schadensersatzhaftung
im Fall der Verletzung vertragstypischer Pflichten auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden und bei der Verletzung sonstiger
Vertragspflichten auf 2 Mio. EUR je Schadensfall begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt. In diesen Fällen
haften wir unbeschränkt.
Kommunikation
In der Kommunikation zwischen unseren Kunden und uns werden voraussichtlich alle üblichen Techniken verwandt, z. B. persönliche Gespräche, Telefonate, Fax, Brief, E-Mail. Unser Kunde und wir akzeptieren das Risiko elektronischer Kommunikation und werden die rechtliche Qualität der so versandten Dokumente nicht angreifen. Im Zweifelsfall gilt das System von Willis als authentisches System für die Dokumentation.
Datenschutz
Personenbezogene Daten unserer Kunden erheben, speichern und verwenden wir ausschließlich zur Vermittlung der erforderlichen Versicherungsverträge. Wir geben diese Daten nur im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Auftrages weiter.
Vertragsdauer
Der Maklervertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen
gekündigt werden.
Gerichtsstand / anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern unser Kunde Vollkaufmann ist.
Das Vertragsverhältnis mit unseren Kunden unterliegt deutschem
Recht.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses, die von den vorliegenden Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.