Bereich kleingewerbliche und private Kunden

Einleitung
Diese Bedingungen regeln die Grundlagen der geschäftlichen Beziehung zu unseren kleingewerblichen und privaten Kunden, wenn und soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wird.

Vertragsgegenstand
Wir sind für unsere Kunden als Versicherungsmakler tätig. Gegenstand des Vertrages ist die Betreuung unserer Kunden bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Wir erbringen diese Dienstleistung in Unabhängigkeit von den Versicherern.

Unsere Leistungen
Unsere Dienstleistung erstreckt sich ausschließlich auf den speziell beantragten Versicherungsschutz. Die Gesamtheit aller Versicherungsverträge unseres Kunden ist nur dann Gegenstand unserer Beauftragung, wenn dies schriftlich von uns so bestätigt wurde.

Wir bieten unseren Kunden die Vermittlung von ausgesuchten Policen bei bestimmten von uns für dieses Marktsegment ausgewählten Versicherern. Sofern die Art des Risikos oder die Marktverhältnisse es erfordern oder unsere Kunden es ausdrücklich wünschen, vermitteln wir darüber hinaus Versicherungsschutz mit solchen Versicherern, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind, eine Niederlassung in Deutschland unterhalten und in der Absicherung des speziellen Risikos besondere Erfahrungen haben. An ausländische Versicherungsunternehmen ohne Niederlassung in Deutschland, an Direktversicherer, an Versicherer, die eine Nachschusspflicht vereinbaren und in der Absicherung des besonderen Risikos wenig Erfahrung haben, vermitteln wir grundsätzlich nicht. Falls unsere Kunden gleichwohl eine derartige Vermittlung wünschen, wird hierüber eine besondere Vereinbarung geschlossen. Zur Sicherstellung der Bonität der von uns vermittelten Versicherer wird die Zahlungsfähigkeit dieser Versicherer vom Willis Konzern an zentraler Stelle geprüft. Wir bedienen uns dabei öffentlich zugänglicher Informationsquellen und eigener Erkenntnisse. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden diese Informationen gern zur Verfügung. Für die Bonität der Versicherer übernehmen wir jedoch keine Gewähr.

Wir ermitteln für unsere Kunden das zu deckende Risiko anhand der uns von unserem Kunden übermittelten Risikoinformationen. Wenn die Besonderheiten des Risikos eine Besichtigung erfordern, werden wir diese vornehmen oder nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache mit unserem Kunden oder dem Versicherer gemeinsam durchführen. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass durch eine solche Besichtigung zusätzliche Kosten entstehen können.

Nach der Ermittlung des Risikos konkretisieren wir den Versicherungsschutz, der dann den so ermittelten Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden entspricht.

Diesen Versicherungsbedarf decken wir bei bestimmten, im Voraus für dieses Marktsegment ausgesuchten Versicherern ein. Dies sind Versicherer, welche das Risiko dauerhaft optimal decken. Bei der Auswertung der Versicherer berücksichtigen wir insbesondere dessen fachliche Kompetenz, die bisherige Regulierungspraxis, die Wahrscheinlichkeit von Schadensfallkündigungen und die Solvenz.

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass ein Deckungsauftrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf.

Von unseren Kunden uns mitgeteilte Risikoänderungen führen möglicherweise zur Anpassung des Versicherungsschutzes, welcher durch uns veranlasst wird. Eine regelmäßige Überprüfung der Risikosituation unserer Kunden durch uns ist nicht Gegenstand unseres Auftrages.

Im Schadensfall unterstützen wir unsere Kunden bei der Regulierung einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer bis zur Entschädigung.

Ihre Mitwirkung
Unsere Kunden werden uns auf unsere Nachfrage hin alle für die Vermittlung der gewünschten Versicherung erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen zeitnah, wahrheitsgemäß und vollständig bekannt geben. Tatsachen, die unsere Kunden kennen und die für die Ermittlung des Risikos oder den Abschluss der Versicherung für sie erkennbar relevant sind, werden unsere Kunden uns unaufgefordert mitteilen.

Wenn die Besonderheiten des Risikos eine Besichtigung notwendig machen, ermöglichen unsere Kunden diese Risikobesichtigung und nehmen erforderlichenfalls nach vorheriger Verständigung an der Besichtigung teil.

Damit die übersandten Dokumente dem Charakter des Risikos auch tatsächlich entsprechen, bitten wir unsere Kunden, alle durch uns geprüften und übermittelten Versicherungsdokumente auf auffällige Abweichungen von dem ursprünglichen Auftrag zusätzlich selbst zu überprüfen und uns erkennbare Abweichungen so bald wie möglich mitzuteilen.

Alle für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen, insbesondere Änderungen der Adresse, Änderung der Tätigkeit, Auslandstätigkeit und Gefahrerhöhungen werden unsere Kunden uns umgehend und unaufgefordert mitteilen.

Soweit der Versicherungsvertrag Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer vorsieht, sind unsere Kunden für die Einhaltung dieser Obliegenheiten, die Umsetzung von Schutzempfehlungen und die Einhaltung von gegenüber dem Versicherer bestehenden Fristen verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten, insbesondere die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Darstellung des Risikos und zur Zahlung der Prämie, die Nichtbeachtung von Schutzempfehlungen und die Versäumung von Fristen kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Unsere Kunden werden uns oder dem Versicherer einen etwaigen Schadenfall unverzüglich mitteilen, damit Ausschlussfristen des Versicherers nicht vers¨umt werden.

Vergütung
Wir erhalten eine Courtage in üblicher und von der Prämie abhängiger Höhe. Die Courtage ist von dem Versicherer als Teil seiner Erwerbs-, Abschluss- und Verwaltungskosten bereits bei der Prämienkalkulation berücksichtigt worden und wird mit der Prämie bezahlt. Unseren Kunden entstehen durch unsere Einschaltung also keine zusätzlichen Kosten. Diese können jedoch entstehen, wenn wir unseren Kunden auf deren Wunsch bei der Risikoermittlung unterstützen oder auf Wunsch unserer Kunden Verträge mit Direktversicherern oder anderen Versicherern vermitteln, die uns selbst keine Vergütung zahlen.

Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, sofern unsere Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist unsere Schadensersatzhaftung im Fall der Verletzung vertragstypischer Pflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und bei der Verletzung sonstiger Vertragspflichten auf 2 Mio. EUR je Schadensfall begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. In diesen Fällen haften wir unbeschränkt.

Kommunikation
In der Kommunikation zwischen unseren Kunden und uns werden voraussichtlich alle üblichen Techniken verwandt, z. B. persönliche Gespräche, Telefonate, Fax, Brief, E-Mail. Unser Kunde und wir akzeptieren das Risiko elektronischer Kommunikation und werden die rechtliche Qualität der so versandten Dokumente nicht angreifen. Im Zweifelsfall gilt das System von Willis als authentisches System für die Dokumentation.

Datenschutz
Personenbezogene Daten unserer Kunden erheben, speichern und verwenden wir ausschließlich zur Vermittlung der erforderlichen Versicherungsverträge. Wir geben diese Daten nur im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Auftrages weiter.

Vertragsdauer
Der Maklervertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Gerichtsstand / anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern unser Kunde Vollkaufmann ist.

Das Vertragsverhältnis mit unseren Kunden unterliegt deutschem Recht.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses, die von den vorliegenden Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

     
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Willis GmbH & Co. KG

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