Bereich gewerbliche und industrielle Kunden
Einleitung
Diese Bedingungen regeln die Grundlagen der geschäft-lichen Beziehung zu unseren industriellen und gewerblichen Kunden, wenn und soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wird.
Vertragsgegenstand
Wir sind für unsere Kunden als Versicherungsmakler tätig.
Gegenstand des Vertrages ist die Beratung und Betreuung unserer
Kunden bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen.
Wir erbringen diese Dienstleistung in Unabhängigkeit von
den Versicherern.
Unsere Leistungen
Unsere Dienstleistung erstreckt sich auf die bei unserer Beauftragung
bestehenden sowie auf die künftig durch uns vermittelten
Versicherungsverträge. Dies bezieht sich nicht auf eventuell
bestehende oder abzuschließende Sozialversicherungsverträge,
wie gesetzliche Renten, Unfall- oder Krankenversicherungen.
Als Teil des weltweiten Willis Konzerns bieten wir unseren Kunden
die Vermittlung von Versicherungsverträgen sowohl mit nationalen
als auch internationalen Versicherern an. Im Interesse unserer
Kunden vermitteln wir jedoch zunächst nur Verträge
mit solchen Versicherern, die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung
in Deutschland unterhalten. Unter diesen vermitteln wir in erster
Linie an solche Versicherer, die in der Vergangenheit Kompetenz
und Leistungsbereitschaft in der Versicherung industrieller
Risiken bewiesen haben. Sofern die Art des Risikos oder die
Marktverhältnisse es erfordern oder unsere Kunden es ausdrücklich
wünschen, vermitteln wir darüber hinaus Versicherungen
auch an im Dienstleistungsverkehr tätige internationale
Versicherer. An Versicherer, die Nachschusspflichten vereinbaren,
Direktversicherer, und an im Industriegeschäft wenig erfahrene
Versicherer vermitteln wir nur auf besonderen Wunsch unserer
Kunden und nur aufgrund einer dahingehenden besonderen Vereinbarung.
Als technischer Versicherungsmakler verwenden wir zum Teil eigene,
von uns verfasste Bedingungsformulierungen. Diese sind für
eine Vielzahl von Fällen mit den Versicherern vorverhandelt
und werden den Marktgegebenheiten ständig angepasst.
Zur Sicherstellung der Bonität der von uns vermittelten
Versicherer wird die Zahlungsfähigkeit dieser Versicherer
vom Willis Konzern an zentraler Stelle geprüft. Wir bedienen
uns dabei öffentlich zugänglicher Informationsquellen
und eigener Erkenntnisse. Auf Wunsch stellen wir unseren Kunden
diese Informationen gern zur Verfügung. Für die Bonität
der Versicherer übernehmen wir jedoch keine Gewähr.
Wir ermitteln für unsere Kunden das zu deckende Risiko
anhand der uns von unserem Kunden übermittelten Risikoinformationen.
Wenn die Besonderheiten des Risikos eine Besichtigung erfordern,
werden wir diese vornehmen oder nach vorheriger Verständigung
und Terminabsprache mit unserem Kunden oder dem Versicherer
gemeinsam durchführen. Wir weisen unsere Kunden darauf
hin, dass durch eine solche Besichtigung zusätzliche Kosten
entstehen können.
Nach der Ermittlung des Risikos konkretisieren wir den Versicherungsschutz,
der dann den so ermittelten Wünschen und Bedürfnissen
unserer Kunden entspricht.
Nach Absprache mit unseren Kunden vermitteln wir die erforderlichen
Versicherungsverträge an den Versicherer, der das spezifische
Risiko dauerhaft optimal deckt. Dies ist der Versicherer mit
dem besten Preis-Leistungsverhältnis.
Bei der Auswertung berücksichtigen wir insbesondere dessen
fachliche Kompetenz, die bisherige Regulierungspraxis, die Wahrscheinlichkeit
von Schadensfallkündigungen und die Solvenz.
Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass ein Deckungsauftrag
noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch
den Versicherer bedarf.
Wir prüfen und betreuen die Versicherungsbelange unserer Kunden
während der Laufzeit unseres Maklervertrages regelmäßig und
passen den Versicherungsschutz nach Abstimmung mit unserem Kunden
an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse an. Zur Überprüfung
des Versicherungsprogramms bieten wir unseren Kunden eine jährliche
Durchsprache aller bestehenden Versicherungsverträge an.
Im Schadensfall unterstützen wir unsere Kunden bei der
Regulierung einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer.
Ihre Mitwirkung
Unsere Kunden werden uns auf unsere Nachfrage hin alle für
die Vermittlung der erforderlichen Versicherung notwendigen
Daten, Informationen und Unterlagen zeitnah, wahrheitsgemäß
und vollständig bekannt geben. Tatsachen, die unsere Kunden
kennen und die für die Ermittlung des Risikos oder den
Abschluss der Versicherung für sie erkennbar relevant sind,
werden unsere Kunden uns unaufgefordert mitteilen und uns bei
Änderungen dieser Verhältnisse umgehend informieren.
Wenn die Besonderheiten des Risikos eine Besichtigung notwendig
machen, ermöglichen unsere Kunden diese und nehmen erforderlichenfalls
nach vorheriger Verständigung an der Besichtigung teil.
Damit die übersandten Dokumente dem Charakter des Risikos
auch tatsächlich entsprechen, bitten wir unsere Kunden,
alle durch uns geprüften und übermittelten Versicherungsdokumente
auf Abweichungen von dem ursprünglichen Auftrag zusätzlich
selbst zu überprüfen und
uns erkennbare Abweichungen so bald wie möglich mitzuteilen.
Alle für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen,
insbesondere Änderungen der Adresse, Änderung der
Tätigkeit, Auslandstätigkeit und Gefahrerhöhungen
werden unsere Kunden uns umgehend und unaufgefordert mitteilen.
Soweit der Versicherungsvertrag Obliegenheiten für den
Versicherungsnehmer vorsieht, sind unsere Kunden für die
Einhaltung dieser Obliegenheiten, die Umsetzung von Schutzempfehlungen
und die Einhaltung von gegenüber dem Versicherer bestehenden
Fristen verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten,
insbesondere die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen
Darstellung des Risikos und zur Zahlung der Prämie, die
Nichtbeachtung von Schutzempfehlungen und die Versäumung
von Fristen kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
Unsere Kunden werden uns einen etwaigen Schadensfall unverzüglich
mitteilen, damit wir diesen an den Versicherer weiterleiten
können und Ausschlussfristen des Versicherers nicht versäumt
werden.
Vergütung
Soweit nichts anderes mit unseren Kunden vereinbart ist, erhalten
wir eine Courtage in üblicher und von der Prämie abhängiger
Höhe. Die Courtage ist von dem Versicherer als Teil seiner
Erwerbs-, Abschluss- und Verwaltungskosten bereits bei der Prämienkalkulation
berücksichtigt worden und wird mit der Prämie bezahlt.
Weitere Kosten können jedoch entstehen, wenn wir unsere
Kunden auf deren Wunsch bei der Risikoermittlung über das
für den Abschluss des Versicherungsvertrages notwendige
Maß hinaus unterstützen oder auf Wunsch unserer Kunden
Verträge mit Direktversicherern oder anderen Versicherern
vermitteln, die uns selbst keine Vergütung zahlen.
Über die Höhe unserer Einnahmen aus der jeweiligen
Kundenverbindung werden wir unsere Kunden mindestens jährlich
informieren.
Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter
Höhe, sofern unsere Kunden Schadensersatzansprüche
geltend machen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen,
einschließlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit unserer
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Kommunikation
In der Kommunikation zwischen Ihnen und uns werden voraussichtlich
alle üblichen Techniken verwandt, z. B. persönliche
Gespräche, Telefonate, Fax, Brief, E-Mail. Unser Kunde
und wir akzeptieren das Risiko elektronischer Kommunikation
und werden die rechtliche Qualität der so versandten Dokumente
nicht angreifen. Im Zweifelsfall gilt das System des Empfängers
als authentisches System für die Dokumentation.
Datenschutz
Personenbezogene Daten unserer Kunden erheben, speichern und
verwenden wir ausschließlich zur Vermittlung der erforderlichen
Versicherungsverträge. Wir geben diese Daten nur im Rahmen
der Zweckbestimmung dieses Auftrages weiter.
Vertragsdauer
Der Maklervertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen
gekündigt werden.
Gerichtsstand / anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Frankfurt
am Main.
Das Vertragsverhältnis mit unseren Kunden unterliegt deutschem
Recht.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses, die von den vorliegenden Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.